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Allgemeine Geschäfts­bedingungen (AGBs)

§ 1 Geltung der AGB

Diese AGB regeln das Rechtsverhältnis zwischen der Complita FZCO & Complita B.V. (nachfolgend „Complita“ genannt) und ihren Kunden in Bezug auf die Erstellung von Websites und Online-Shops und die damit verbundenen verschiedenen Leistungen.


§ 2 Leistungen von Complita

Complita erbringt die beauftragten Leistungen gemäß des Vertragsangebots und der dazugehörigen Leistungsbeschreibung, die Bestandteil des Vertrages ist. Gesondert vom Kunden beauftragte Leistungen, die über die vertraglich vereinbarten Leistungen hinausgehen, werden gemäß der Preise für Zusatzprodukte oder nach Aufwand mit einem Stundensatz i.H.v. 80,00 € netto berechnet.

Der Aufbau der Website bzw. des Online-Shops erfolgt auf einem von Complita ausgewählten Server. Nach Fertigstellung der Website bzw. des Online-Shops– oder soweit entsprechend vereinbart auch früher – wird die Website mit einer vom Kunden ausgewählten Domain verbunden. Bei mangelnder Mitwirkung im Rahmen der Liveschaltung behält Complita es sich vor, die fertig gestellte Website bzw. den Online-Shop, nach einer angemessenen Fristsetzung, unter einer eigens ausgewählten Domain live zu schalten.

Bei Bedarf übernimmt Complita den Providerservice und stellt die nötigen Informationen zur Einrichtung der gewünschten Mail-Adressen zur Verfügung. Für die lokale Einrichtung und fachgerechte Sicherung der Daten aus alten E-Mail-Konten des Kunden trägt der Kunde die Verantwortung. Complita übernimmt insoweit keine Haftung bei Datenverlusten.


§ 3 Leistungen des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, Complita rechtzeitig alle erforderlichen Inhalte und Informationen in geeigneter digitaler Form zur Verfügung zu stellen, die Complita für die Erstellung der Website bzw. des Online-Shops benötigt. Complita ist nicht verpflichtet, die vom Kunden zur Verfügung gestellten Inhalte und Informationen auf ihre Richtigkeit und rechtliche Unbedenklichkeit zu prüfen. Complita übernimmt auch keine Verantwortung dafür, dass die zur Verfügung gestellten Inhalte und Informationen sowie die Website als Ganzes geeignet sind, den mit der Erstellung der Website bzw. des Online-Shops erfolgten Zweck zu erreichen.

Der Kunde räumt Complita die zur Erfüllung des Vertrages notwendigen Nutzungsrechte im erforderlichen Umfang ein.

Der Kunde hat sicherzustellen, dass sämtliche bereitgestellten Inhalte mit den geltenden Bestimmungen und Gesetzen, insbesondere dem Medien-, Urheber-, Marken- und Wettbewerbsrecht übereinstimmen. Der Kunde stellt Complita hinsichtlich aller Ansprüche frei, die sich aus rechtlich Beanstandens werten Inhalten ergeben. Von der Freistellungsverpflichtung sind auch die Kosten der Rechtsverfolgung umfasst.

Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, ist Complita berechtigt, nach dem Setzen einer angemessenen Frist, die weitere Erstellung der Website so lange zu verweigern, bis der Kunde seine Mitwirkungspflichten erfüllt. Der Kunde schuldet für den Zeitraum der unterlassenen Mitwirkung weiter die vereinbarte Vergütung. Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten wiederholt und/oder über einen Zeitraum von mehr als zwei Monaten nicht nach, hat Complita das Recht, diesen Vertrag fristlos zu kündigen und dem Kunden die bisher erbrachten Leistungen in Rechnung zu stellen.


§ 4 Abnahme

Der Kunde ist dazu verpflichtet nach Fertigstellung der Website bzw. des Onlineshops diese(n) unverzüglich auf die Funktionsfähigkeit und die Übereinstimmung mit der Leistungsbeschreibung zu überprüfen. Etwaige Mängel hat der Kunde unverzüglich schriftlich (auch per E-Mail) anzuzeigen.

Sofern die Website mangelfrei und vertragsgemäß erstellt wurde, wird dies der Kunde Complita schriftlich (auch per E-Mail) mitteilen (Abnahme). Sofern der Kunde die Abnahme unterlässt, fordert Complita den Kunden schriftlich (auch per E-Mail) zur Abnahme binnen 10 Tagen auf. Verstreicht die Frist fruchtlos, gilt die Website als abgenommen.


§ 5 Vergütung und Verzug

Die Vergütung richtet sich nach den jeweils bei Vertragsschluss aktuellen Preislisten von Complita. Die im Vertragsformular ausgewiesene einmalige Einrichtungspauschale wird dem Kunden spätestens 10 Tage nach Abschluss des Vertrages in Rechnung gestellt und ist sofort fällig. Evtl. gebuchte Zusatzprodukte werden gesondert in Rechnung gestellt und sind ebenfalls binnen

10 Tagen nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig.

Die monatlichen Raten sind ebenfalls binnen 10 Tagen nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig, zahlbar ab Liveschaltung der Website, spätestens jedoch je nach Produkt:

· für Website Onepager: 1 Monat

· für Website Basis: 2 Monate

· für Profi und Premium: 3 Monate

· Online-Shops: 4 Monate

nach Vertragsschluss.

Dem Kunden wird empfohlen, Complita ein entsprechendes SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen.

Kommt der Kunde seiner Zahlungsverpflichtung nicht nach oder weist das Konto des Kunden keine ausreichende Deckung auf (Verzug), ist Complita für die Dauer des Verzugs berechtigt, nach vorangegangener erfolgloser Fristsetzung, die Website des Kunden abzuschalten und etwaige Zugänge des Kunden zu sperren. Der Kunde bleibt jedoch in jedem Falle zur Zahlung der rückständigen Beträge und der weiteren Raten verpflichtet.

Gerät der Kunde mit der Zahlung von zwei Monatsraten in Verzug, ist Complita berechtigt, den Vertrag nach vorheriger schriftlicher Abmahnung fristlos zu kündigen und ist berechtigt, die Zahlung des gesamten noch offenen Betrages in Rechnung zu stellen. Die darüberhinausgehende Geltendmachung eines Kündigungsfolgeschadensersatzanspruchs behält sich Complita hiermit ausdrücklich vor.


§ 6 Vertragslaufzeit und Kündigung

Der Vertrag tritt mit Unterzeichnung durch beide Parteien in Kraft.

Die Mindestlaufzeit des Vertrages beträgt 36 Monate ab erstmaliger Inrechnungstellung der monatlichen Raten gemäß § 5 Abs. 2. Bei andersartig vereinbarter Zahlweise wird ebenfalls die erste Inrechnungstellung, nach der Einrichtungspauschale, für den Beginn der Vertragslaufzeit zugrunde gelegt.

Der Vertrag kann erstmals zum Ende der Mindestlaufzeit mit einer Kündigungsrist von drei Monaten ordentlich gekündigt werden.

Wird der Vertrag nicht zum Ende der Mindestlaufzeit gekündigt, verlängert sich der Vertrag sodann jeweils um ein weiteres Jahr und kann im Anschluss stets mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt werden.

Das Kündigungsrecht des Kunden aus § 648 BGB wird ausgeschlossen.

Das Kündigungsrecht aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Sämtliche Kündigungen sind schriftlich, per eingeschriebenem Brief zu erklären.


§ 7 Folgen der Vertragsbeendigung

Wird der Vertrag gekündigt, wird die Website nach Ablauf der Vertragslaufzeit nicht mehr durch Complita gehostet. Der Kunde ist daher dazu verpflichtet, rechtzeitig mit Complita zu vereinbaren, wie und auf welchem Webserver die Website nach dem Ende der Vertragslaufzeit gehostet werden soll. Wird keine Vereinbarung getroffen, wird die Website nach Ende der Vertragslaufzeit deaktivert.

Complita behält sich vor, für den Erhalt der Website entstehende Kosten auch nach Vertragsende in Rechnung zu stellen, sofern eine Übernahme der Website nicht rechtzeitig stattfindet.

Wenn Complita den Vertrag außerordentlich fristlos aus wichtigem Grund kündigt, ist der Kunde verpflichtet, das bisher Geleistete zu vergüten. Complita wird dem Kunden hierzu eine entsprechende Rechnung erstellen, die binnen 10 Tagen nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig ist.


§ 8 Haftung

Für schadensverursachende Ereignisse, die auf Übertragungswegen außerhalb des Einflussbereichs der Complita oder deren Dienstleistern eingetreten sind, lehnt die Complita jede Haftung ab. Dies gilt auch für schadensverursachende Ereignisse, die dadurch entstehen, dass der Kunde selbst Bearbeitungen an der von der Complita erstellten Website vornimmt oder durch Dritte vornehmen lässt. Die Complita übernimmt keine Verantwortung für Schäden, die dem Kunden durch Missbrauch von Dritten zugefügt werden. Dazu gehören auch Schäden durch Computerviren. Der Kunde ist für die Darstellungen und Inhalte verantwortlich, die er oder ein Dritter über seine Website übermittelt oder bearbeitet, abruft oder zum Abruf bereithält. Entsprechendes gilt für die Verlinkung auf vom Kunden vorgegebene Zielseiten. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass Rechte Dritter in diesem Zusammenhang nicht verletzt werden. Insbesondere dürfen über die Website des Kunden Darstellungen und Inhalte nicht verbreitet werden, die Urheberrechte, Schutzrechte oder andere Immaterialgüterrechte Dritter verletzen. Der Kunde stellt Complita von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die wegen eines Verstoßes gegen die vorstehende Verpflichtung gegen Complita geltend gemacht werden. Diese Verpflichtung schließt die notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung ein. Complita prüft die von dem Kunden gelieferten Inhalte weder auf deren rechtliche Zulässigkeit noch auf Verstöße gegen Rechte Dritter. Jegliche Haftung der Complita für die vom Kunden bereitgestellten Inhalte ist ausgeschlossen.


§ 9 Schlussbestimmungen

Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Sämtliche Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages oder dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Abänderung dieser Klausel.

Sollte eine Bestimmung dieser AGB (oder des Vertrages) unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, wird die Wirksamkeit oder Durchführbarkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Statt der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll eine wirksame oder durchführbare Bestimmung gelten, die den wirtschaftlichen Zielen der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung so weit wie möglich nahe kommt.

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts sowie der IPR.

Sofern es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann oder um eine juristische Person handelt, gilt als Gerichtsstand Berlin, sofern nicht ein anderer Gerichtsstand gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.



Produktionen von Fotos und Videos

Für die Erstellung von Fotografien und Image-Videos für die Complita gelten die folgenden zusätzlichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachstehend: AGB Image-Video und Fotos).


§ 1. Allgemeines

1.1 Gegenstand der AGB Image-Videos und Fotos sind Bedingungen für die Produktion von Fotos und Image-Videos für den Kunden der Complita.

1.2 Die Complita ist berechtigt externe Produzenten mit der Herstellung der Fotos und des

Image-Videos zu beauftragen.


§ 2. Mitwirkungspflichten des Kunden

2.1 Der Kunde garantiert,

a. dass sämtliche bei der Produktion der Fotos und des Image-Videos mitwirkenden Personen am Shooting- bzw. Drehort mit der Verwendung ihrer Aufnahmen zur Herstellung und Nutzung der Fotos und des Image-Videos einverstanden sind; der Fotograf und Videojournalist sind berechtigt, von sämtlichen mitwirkenden Personen am Shooting- bzw. Drehort zu verlangen, dass sie eine Einwilligungserklärung (Model-Release) unterzeichnen;

b. dass infolge der Produktion keine Rechte Dritter am Shooting- bzw. Drehort und am Shooting- bzw. Drehort vorhandenen Gegenständen verletzt werden, insbesondere Shooting- bzw. Drehgenehmigungen, sofern erforderlich, erteilt sind;

c. dass durch die Aufnahmen keine sonstigen gesetzlichen Verbote oder Beschränkungen verletzt werden;

d. dass er über die erforderlichen Nutzungsrechte an eigenen oder fremden Inhalten, wie etwa Texte, Bilder, Filmaufnahmen, Grafiken, Filmmusik o.ä. (Fremdmaterial), die er gegebenenfalls für die Produktion der Fotos und des Image-Video zur Verfügung stellt, verfügt;

e. dass sämtliche bei der Produktion mitwirkenden Personen sich mit der Verwendung, Verarbeitung und ggf. Weiterleitung ihrer personenbezogenen Daten an beteiligte Kooperationspartner oder Erfüllungsgehilfen im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften des BDSG einverstanden erklären, soweit dies zur Abwicklung, Bearbeitung und Durchführung des Vertrags notwendig ist.

2.2 Der Kunde verpflichtet sich, die Complita und von der Complita beauftragte externe Produzenten gegenüber Ansprüchen Dritter schadlos zu halten, welche aus einer behaupteten Verletzung dieser Garantie geltend gemacht werden.

2.3 Soweit erforderlich, überträgt der Kunde der Complita vollumfänglich sämtliche Rechte an den entstehenden Aufnahmen. Ferner versichert der Kunde, dass durch das zur Verfügung gestellte Fremdmaterial keine Rechte Dritter verletzt werden. Für die erforderliche Rechteeinholung ist insoweit der Kunde verantwortlich (vgl. 2.1, d.).


§ 3. Nutzung der Fotos und des Image-Video durch den Kunden

3.1 Die Complita räumt dem Kunden das nicht exklusive Recht ein, das im Auftrag erstellte Bildmaterial, zeitlich auf die Dauer des Vertrages über den Digital Service begrenzt sowie räumlich unbegrenzt zu nutzen. Die Nutzung des Bildmaterials ist beschränkt auf den im Angebot der Complita genannten Umfang. Ein Recht zur Vergabe von Unterlizenzen oder abtretbare Rechte werden dem Kunden nicht eingeräumt oder übertragen.

3.2 Bei Nutzung des Bildmaterials hat der Kunde die begleitenden Bildinformationen und die darin enthaltenen Nutzungs- und Verwendungsbeschränkungen zu beachten. Für aus der Nichtbeachtung resultierende Schäden haftet ausschließlich der Kunde und stellt die Complita in diesem Zusammenhang von jeglichen Ansprüchen Dritter frei.






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